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Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln die Geschäftsbeziehungen (Angebote, Verträge, Lieferungen und Leistungen) zwischen Margo – Baker & Baker Schweiz AG, Lindenstrasse 16, 6340 Baar, UID CHE-101.001.652 (nachfolgend: MARGO) und ihren Kunden; mit einer Bestellung gelten diese als vom Kunden ausdrücklich anerkannt. Sie sind zwingender Bestandteil eines jeden zwischen MARGO und einem Kunden abgeschlossenen Vertrags und gelten für die Abwicklung sämtlicher Bestellungen. Abweichende Bestimmungen sind nur dann gültig, wenn sie zwischen MARGO und dem Kunden schriftlich vereinbart wurden, wobei diesfalls elektronische Korrespondenz nicht genügt. Auch eine Lieferung oder sonstige Leistung von MARGO an einen Kunden beinhaltet keine Anerkennung anderweitiger Geschäfts- oder Einkaufsbedingungen des Kunden oder Dritter.

2. Angebote / Preise
Angebote von MARGO gelten als freibleibend (Art. 7 OR), sofern sie von MARGO nicht ausdrücklich und schriftlich als (bis zu einem bestimmten Datum) verbindlich bezeichnet werden. Dasselbe gilt für Inhalte auf der Webseite oder in Prospekten, sowie generell für Produktbeschreibungen; letztere beinhalten grundsätzlich keine Zusicherung bestimmter Produkteigenschaften. Massgebend für den Vertragsschluss ist die Bestellbestätigung von MARGO.

Es gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preise. Die genannten Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF), exklusive Mehrwertsteuer sowie allfälliger Drittkosten und Gebühren. Kurzfristige Preisänderungen bleiben vorbehalten. Versandkosten werden zusätzlich verrechnet und sind geschuldet, sofern und soweit sie im Bestellprozess ausgewiesen sind.

Zwingende Zuschläge aufgrund von behördlichen Massnahmen (z.B. Erhöhung oder Änderung von Zöllen und Abgaben etc.) bleiben in jedem Fall vorbehalten und sind im ausgewiesenen Umfang geschuldet.

3. Lieferbedingungen / Lieferstörungen
Bestellungen können in aller Regel nur schriftlich erfolgen. Bezüglich Umfang, Zeitpunkt und Ausführung der Lieferung ist grundsätzlich die jeweilige Auftragsbestätigung massgebend. Vorbehalten bleibt in allen Fällen die Verfügbarkeit bzw. Lieferbarkeit der Produkte bzw. Rohstoffe. Dabei sind angegebene Liefertermine ohne ausdrückliche, schriftliche Zusicherung nur als Richtwerte zu verstehen, m.a.W. nach bestem Wissen zum Zeitpunkt der Bestätigung, jedoch ohne Gewähr. Nur wenn sich eine Lieferung über einen schriftlich ausdrücklich zugesicherten Liefertermin hinaus verzögern sollte, kann der Kunde nach Ablauf einer von ihm schriftlich anzusetzenden Frist von mindestens 20 Werktagen (Montag bis Freitag mit Ausnahme der gesetzlichen Feiertage am Sitz von MARGO) von der betreffenden Bestellung zurücktreten. In allen anderen Fällen bleibt er an die getätigte Bestellung gebunden. MARGO behält sich Preiszuschläge für angeforderte Teillieferungen, zusätzliche Dienstleistungen oder Termin- und Expresslieferungen ausdrücklich vor. Ansprüche des Kunden gegenüber MARGO wegen entstandener Umtriebe, Verspätungsfolgen etc. sind ausgeschlossen.

Bei tiefgreifenden Lieferstörungen infolge von Umständen, auf welche MARGO keinen Einfluss hat (z.B. höhere Gewalt wie Krieg, Streik, Pandemien, Ernteausfälle oder -verzögerungen, Missernten, behördliche Anordnungen, Beförderungs- oder Betriebssperren etc.) ist MARGO berechtigt, gegebenenfalls Teillieferungen vorzunehmen und/oder eine bestätigte Bestellung ganz oder teilweise zu annullieren. Der Kunde hat in diesem Fall Anspruch auf umgehende Rückerstattung einer allenfalls auf die jeweilige Bestellung bereits geleisteten Zahlung; Verzinsung, Schadenersatz oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Vom Rücktrittsrecht unberührt bleiben allfällige Rechte von MARGO aus Gesetz oder konstanter Rechtsprechung zustehenden Gründen (z.B. richterliche Vertragsanpassung wegen Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit).

4. Sortiment
Produkt-, Sortiments- und Verpackungsanpassungen bleiben vorbehalten. Die aktuelle Deklaration und das Produkthandling sind der jeweiligen Spezifikation zu entnehmen. Die Einhaltung dieser Hinweise ist für den Kunden verbindlich und Voraussetzung für die Gewährleistung (vgl. Ziff. 9).

5. Gefahrenübergang
Nutzen und Gefahr an bestellten Waren gehen bei Anlieferung durch unseren Logistik-Partner über, nach erfolgter Übergabe am Bestimmungsort. Verzögert sich diese Übergabe aus vom Kunden zu vertretenden Gründen, gehen Nutzen und Gefahr an den Kunden über, sobald diesem die Lieferbereitschaft angezeigt wurde.

6. Eigentumsvorbehalt
MARGO macht Eigentumsvorbehalt geltend für gelieferte Waren bis zur Erfüllung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung, die ihr gegenüber dem Kunden zustehen. MARGO ist vom Kunden im Voraus ermächtigt, einen Eigentumsvorbehalt einseitig am Domizil des Kunden eintragen zu lassen. Der Kunde ist verpflichtet, auf eigene Kosten sämtliche Massnahmen zum Schutz des Eigentums von MARGO zu treffen und jede Änderung seines Domizils oder des Lagerortes der Ware unverzüglich an MARGO mitzuteilen.

7. Kreditwürdigkeit
MARGO behält sich vor, die Auslieferung einer Bestellung von einer Bonitätsprüfung und / oder einer Vorauszahlung abhängig zu machen. Bei einer Bestellung willigt der Kunde in die Einholung einer Bonitätsprüfung ein. MARGO kann eine Bestellung annullieren bzw. vom Vertrag zurücktreten, wenn das Ergebnis einer Bonitätsprüfung nicht befriedigt und/oder wenn Rechnungsbeträge oder Vorauszahlungen ausstehend sind.

8. Zahlungsbedingungen / Zahlungsverzug
Zahlungsfristen: 30 Kalendertage netto ab Rechnungsdatum. Für verspätete Zahlungen behält sich MARGO Mahngebühren von CHF 20.- pro Mahnung sowie allfällige Inkassospesen vor. Durch Erteilung einer Bestellung werden diese Zahlungsbedingungen ausdrücklich anerkannt.

9. Reklamationen
Lieferbeanstandungen sind sofort, Qualitätsbeanstandungen innerhalb von 24 Stunden nach dem Auftreten schriftlich an MARGO zu melden. Es ist dabei zwingend der Produktionscode und das MHD auf der betroffenen Verpackung anzugeben. Bei verspäteter, unvollständiger oder formungültiger Beanstandung gelten die Gewährleistungsansprüche als verwirkt. MARGO behält sich auch vor, bei haltlosen Beanstandungen einen angemessenen Aufwendungsersatz zu verlangen.

10. Haftung
MARGO leistet Gewähr für einwandfreie Qualität und Mängelfreiheit ihrer Produkte über die gesetzlich vorgesehene Frist. Bei berechtigten Gewährleistungsansprüchen liegt es im Ermessen von MARGO, diese durch Ersatzlieferung oder durch Rücknahme unter Erstattung des Kaufpreises zu regeln. Darüber hinaus gilt jede Haftung von MARGO als im gesetzlich zulässigen Rahmen ausgeschlossen, insbesondere bei fehlerhafter Behandlung von Waren durch den Kunden, sachfremder Verwendung, Missachtung von Hinweisen etc. oder auch im Zusammenhang mit nicht vertragsrelevanten Abweichungen vom Angebot. Ausgeschlossen sind zudem sämtliche Forderungen für indirekte oder Folgeschäden (insb. entgangenem Gewinn) sowie bei Dritteinwirkungen oder höherer Gewalt.

11. Änderungen und Ergänzungen
MARGO behält sich vor, diese AGB jederzeit einseitig anzupassen. Massgebend ist jeweils die zum Zeitpunkt der Bestellung gültige Version der AGB von MARGO. Diese ist auf der Homepage von MARGO einsehbar (www.margo.ch). Dasselbe gilt für die ergänzend zu diesen AGB anwendbaren Datenschutzbestimmungen von MARGO.

12. Gerichtsstand / Anwendbares Recht
Ausschliesslicher Gerichtsstand ist am Sitz von MARGO. MARGO ist jedoch berechtigt, einen Kunden auch an dessen Sitz oder Wohnsitz zu belangen. Anwendbar ist ausschliesslich Schweizer Recht, unter Ausschluss des Int. Kaufrechts CISG.

Margo – Baker & Baker Schweiz AG
Lindenstrasse 16 | CH-6340 Baar
T 041 768 22 22 | F 041 768 22 99
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www.margo.ch | www.bakerandbaker.eu